Zur Gesundheitskarte als Organspendeausweis
Dr. Pablo Mentzinis | am 23. März 2012


Der Deutsche Bundestag hat am 22. März in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Einführung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz beraten. Bemerkenswert ist, dass der Entwurf von Abgeordneten aus allen Fraktionen eingebracht worden ist.

Erklärung zur Organspendebereitschaft als neues Einsatzfeld der eGKelektronische 

Und noch etwas ist bemerkenswert – jedenfalls aus Sicht der IT-Wirtschaft: Das Gesetz sieht auch ein neues Einsatzfeld für die elektronische Gesundheitskarte vor. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Bürger sich künftig regelmäßig und eigenverantwortlich mit der Frage der eigenen Spendebereitschaft befassen und die jeweilige Entscheidung auch zu dokumentieren. Krankenkassen werden gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten Organspendeausweise anlässlich der Ausstellung der Gesundheitskarte zu stellen und ihre Versicherten zur Dokumentation ihrer Erklärung aufzufordern. In Zukunft sollen Versicherte ihre Erklärungen zur Organspendebereitschaft auch rechtssicher auf der Gesundheitskarte aufbringen und verändern können.

Erste Schritte in die richtige Richtung

Das Gesundheitswesen ist in weiten Teilen Zettelwirtschaft. Was liegt hier näher als diese Dokumentationen mit der elektronischen Gesundheitskarte rechtssicher und datenschutzkonform in der Hand des Patienten auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern. Neben dem Organspendeausweis sind viele weitere Anwendungsfälle denkbar, bei denen die elektronische Gesundheitskarte genutzt werden könnte, wie etwa bei

  • Impfpässen und Bonusheften (z.B. bei Zahnarztbesuchen),
  • Dokumentationen zur Arzneimittelunverträglichkeit oder Allergien und
  • Dokumentationen über Patientenverfügungen.

Auf dem Speicher der elektronischen Gesundheitskarte ist genug Platz, und die hochentwickelten Sicherheitskonzepte stellen sicher, dass die Dokumente in der Hand des Patienten bleiben.
 

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Ich finde es gut, dass die eGK mehr Anwendungen bekommt. Da ich jetzt auch eine von der Technikerkasse bekommen habe, würde ich auch gerne die eGK für die qualifizierte Signatur nutzen. Aber ich habe nicht herausgefunden, wo man ein Zertifikat für die qualifizierte Signatur dafür bekommen kann.

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